Information zur Umsatzsteuer Befreiung für Kunden aus Österreich

PV-Module müssen in der Bestellung enthalten sein!

Tipp: günstiges Solarmodul

Dann gilt eine MwSt. von 0%. 

Mit dem Kauf bestätigen Sie alle Voraussetzungen im Sinne des UStG. Käufer haftet für falsche Angaben.

 

Voraussetzungen für den Nullsteuersatz:

Begünstigte Leistungen:

Photovoltaikanlagen bis 35 kW (peak) inkl. Zubehör und Speicher.

Zubehör wie z. B. Wechselrichter ist nur dann vom Nullsteuersatz begünstigt, wenn es zusammen mit einem Solarmodul bestellt wird. Wird das Zubehör allein gekauft, gilt der normale Umsatzsteuersatz.

Installationen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme.

Balkonkraftwerke (stationär, netzgebunden oder Inselbetrieb, keine mobilen Module).

Gebäude:

Wohngebäude (auch teilgewerblich genutzt).

Gebäude öffentlicher Körperschaften.

Gebäude gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Organisationen.

Erweiterungen:

Begünstigt, wenn Erweiterung + Speicher ≤ 35 kW (peak).

Nachrüstung eines Speichers allein nicht begünstigt.

Dach-/Gebäudeintegration:

Dach- und gebäudeintegrierte Anlagen sind begünstigt.

Nur photovoltaikspezifische Kosten fallen unter den Nullsteuersatz.

Investitionszuschüsse:

Zuschussanträge schließen Nullsteuersatz aus, außer bei Anlagen vor 2024.

Abgelehnte Anträge: Nullsteuersatz möglich, wenn alle Bedingungen erfüllt.

Nachweispflichten:

Bestätigung des Käufers über Nutzung der Anlage und Gebäudetyp.

Der Käufer haftet für falsche Angaben.